Rechtsprechung
   EuGH, 15.01.1974 - 154/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,976
EuGH, 15.01.1974 - 154/73 (https://dejure.org/1974,976)
EuGH, Entscheidung vom 15.01.1974 - 154/73 (https://dejure.org/1974,976)
EuGH, Entscheidung vom 15. Januar 1974 - 154/73 (https://dejure.org/1974,976)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,976) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Becher / Hauptzollamt Emden

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 8, 9, 12, 13; VERORDNUNG NR . 974/71 DES RATES
    1 . LANDWIRTSCHAFT - EINFUHREN AUS MITGLIEDSTAATEN - AUSGLEICHSBETRAEGE - WESEN - ERHEBUNG - ERMÄCHTIGUNG IM FALLE FLUKTUIERENDER WECHSELKURSE - GÜLTIGKEIT

  • EU-Kommission

    Becher / Hauptzollamt Emden

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsverfahren zu Auslegung und Gültigkeit einer Verordnung; Überprüfung eines festgesetzten Ausgleichsbetrages zur Einfuhr von Weichweizen aus Drittländern im Zeitpunkt der Einfuhren; Angriff auf die Methode der Feststellung eines Ausgleichsbetrages mit ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EWG Art. 177; ; VO 974/71 Art. 6; ; VO 2122/71; ; VO 120/67 Art. 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - EINFUHREN AUS MITGLIEDSTAATEN - AUSGLEICHSBETRAEGE - WESEN - ERHEBUNG - ERMÄCHTIGUNG IM FALLE FLUKTUIERENDER WECHSELKURSE - GÜLTIGKEIT - [EWG-VERTRAG, ARTIKEL 8, 9, 12, 13 - VERORDNUNG NR. 974/71 DES RATES]

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1974, 19
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • EuGH, 07.07.1976 - 7/76

    IRCA / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Die Kommission beruft sich für ihr Vorbringen auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes: Diese habe betont, daß die Ausgleichsbeträge nicht automatisch festgesetzt werden könnten (EuGH 15. Januar 1974 - Becher/Hauptzollamt Emden, 154/73 - Slg. 1974, 19); sie habe die Ziele des Ausgleichssystems klargestellt (EuGH 12. November 1974 - Rouquette/Frankreich, 34/74 - Slg. 1974, 1217) und die Schwierigkeiten anerkannt, die aus einer Differenzierung der Ausgleichsbeträge entständen, die einen Anreiz für Verkehrsverlagerungen schaffen könne (EuGH 24. Oktober 1973 Balkan- Import-Export/Hauptzollamt Berlin-Packhof, 5/73 - Slg. 1973, 1091).
  • EuGH, 27.01.1976 - 46/75

    IBC / Kommission

    Die Kommission beruft sich auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, die bestätigt habe, daß die Ausgleichsbeträge nicht mechanisch festgesetzt werden können (EuGH 15. Januar 1974 - Becker/Hauptzollamt Emden, 154/73 - Slg. 1974, 19), die ferner die Zielsetzung des Systems der Ausgleichsbeträge umschrieben (EuGH 12. November 1974 - Roquette/Französischer Staat, 34/74 - Slg. 1974, 1217) und anerkannt habe, daß eine Differenzierung der Ausgleichsbeträge deshalb mit Schwierigkeiten verbunden sei, weil sie eine Verlagerung der Handelsströme hervorrufen könne, obgleich doch gerade "die Ausgleichsbeträge ... darauf abzielen, die Erhaltung der herkömmlichen Warenströme auch unter den durch die Währungslage bedingten außergewöhnlichen und wechselhaften Verhältnissen sicherzustellen" (EuGH 24. Oktober 1973 - Balkan-Import-Export/Hauptzollamt Berlin-Packhof, 5/73 - Slg. 1973, 1091).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1975 - 46/75

    IBC, Importazione bestiame carni srl gegen Kommission der Europäischen

    Dazu war sie, wie ich meine, aufgrund des Artikels 6 der Verordnung Nr. 974/71 durchaus befugt; ich verweise auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 154/73 (Becher/Hauptzollamt Emden - Slg. 1974, 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1982 - 84/81

    Staple Dairy Products Limited gegen Intervention Board for Agricultural Produce.

    Die Grundformel wird in dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 154/73 (Becber/Hauptzollamt Emden, Slg. 1974, 19, 25, Randnummer 5 der Entscheidungsgründe) wie folgt zusammengefaßt: "Die Ausgleichsbeträge [werden] in der Weise festgesetzt, daß auf die Preise der Waren, um die es geht, ein gewisser Prozentsatz angewendet wird, der dem Unterschied zwischen der Parität der fraglichen nationalen Währung und dem arithmetischen Mittel der während eines bestimmten Zeitraumes festgestellten Wechselkurse entspricht.".
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.1978 - 79/77

    Kühlhaus Zentrum AG gegen Hauptzollamt Hamburg-Harburg.

    Die Kommission hat auf mehrere Rechtssachen verwiesen, in denen diese These vom Gerichtshof anerkannt worden sei: auf die Rechtssache 5/73, die erste Balkan-Rechtssache (Slg. 1973, 1091; s. Rdnrn. 39 bis 41 der Entscheidungsgründe), die Rechtssache 154/73, Becher/ Hauptzollamt Emden (Slg. 1974, 19; s. Rdnrn. 6 bis 8 der Entscheidungsgründe), und die Rechtssache 55/75, die zweite Balkan-Rechtssache (Slg. 1976, 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht